Weiterbildung und Fortbildung

Weiterbildung in Naturheilverfahren für Ärztinnen und Ärzte

Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen
körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder naturheilkundlicher Methoden und Heilmittel.

Mindestanforderungen gemäß § 11 WBO:

  • Facharztanerkennung


    und zusätzlich

    – 160 Stunden Kurs-Weiterbildung in Naturheilverfahren

    und zusätzlich

    – 80 Stunden Fallseminare unter Supervision

    Jeweils 20 Stunden Fallseminare können durch 6 Wochen Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
    Die Kurse und Fallseminare sollen sich über mindestens 24 Monate erstrecken.

Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.aekb.de (- Ärzt:innen – Weiterbildung).

Solange die Weiterbildung vor dem Inkrafttreten der neuen WBO 2021 begonnen wurde, kann zwischen der alten WBO 2004 und der WBO 2021 gewählt werden. Wenn für die alte WBO entschieden wird, muss die Weiterbildung innerhalb einer 3-jährigen Frist nach Inkrafttreten (= 29.11.2025) beendet werden.